Pkv Antrag Fragen und Antworten

KV-Antrag richtig ausfüllen - Tipps

Bitte nehmen Sie sich die Zeit, um die nachfolgenden Tipps zum PKV Antrag zu lesen. Hier erfahren Sie die wichtigen Punkte, damit der PKV-Antrag für ein Kind richtig ausgefüllt und schnell policiert werden kann.

Um einen Tarif für ein Kind zu rechnen, müssen mindestens die folgenden Kriterien erfüllt werden

  • PKV Kindertarif Rechnerdas Geburtsdatum des Kindes
  • der Beschäftigungsstatus auf „nicht erwerbstätig“
  • Pflegepflicht mit Status “beitragsfrei
  • Versicherungsbeginn ist der 01. des Folgemonats nach der Antragstellung

zusätzlich können Sie weitere Leistungsmerkmale wählen, wie

  • eine Selbstbeteiligung
  • stationäre Leistungen
  • Zahnleistungen (wichtig, da es bei der PKV-Vollversicherung nicht verbindlich ist)
  • Krankenhaustagegeld
  • Arztwahl (frei oder Primärarztprinzip)

Kindertarife Ab Geburt

(in der Regel der folgende Monatserste nach der Antragstellung)

  • ARAG
  • Barmenia
  • Nürnberger
  • Gothaer
  • LKH
  • Münchner Verein
  • DKV (tarifabhängig)

ab dem vollendeten 1. Lebensjahr

  • Inter

ab dem vollendeten 2. Lebensjahr

  • Allianz

Kindertarife ab dem vollendeten  5. Lebensjahr

  • Signal-Iduna
  • Deutscher Ring

Kindertarife ab dem vollendeten 6. Lebensjahr

  • R+V

Stand  September 2017 – die Liste wurde nach besten Wissen erstellt. Für die Richtigkeit kann allerdings keine Haftung übernommen werden.

Bei dem Versicherungsbeginn, gibt es unterschiedliche Ansätze bei den Versicherungen.Bitte setzen Sie folgendes Datum bei einem Neugeborenen im Rechner ein:

  • HanseMerkur und Hallesche der Geburtstermin
  • alle anderen Versicherungen: der nächste Monatserste nach der Antragstellung
  • zu beachten sind die frühesten Versicherungsbeginne je nach Alter

Bei den Tarifen ab Geburt wird der materielle Vertragsbeginn zurückgelegt auf das Geburtsdatum. Das bedeutet, dass auch die Rechnungen für die ersten U-Untersuchungen abgerechnet werden können. Allerdings wird auch der Beitrag ab Geburtsbeginn rückwirkend erhoben.

Da eine Versicherungspflicht in Deutschland besteht, kann man den laufenden Geburtsmonat noch ohne Schutz überbrücken. In diesem Fall zahlt man keine Versicherungsbeiträge für die ersten Wochen bis zum technischen Vertragsbeginn, muss aber die Rechnungen für die angefallenen U-Untersuchungen in diesem Zeitraum privat zahlen.

Unterm Strich wird es egal sein welcher Termin es ist, da man immer von einem gesunden Kind ausgeht und die Standardkosten der U-Untersuchungen sehr überschaubar sind. Das wichtigste ist einen guten PKV-Tarif auszuwählen, der das Kind sehr gut und lange absichert. Das Restrisiko kann  innerhalb der ersten zwei Monate immer über den Kontrahierungszwang abgedeckt werden. Deshalb ist es wichtig bei einem Einzelvertrag sofort nach Geburt aktiv zu werden und diesen Antrag beim Wunschversicherer zu stellen.

Einige Eltern überlegen bei modularen PKV-Tarifen (z.B. AXA, Alte Oldenburger, DBV etc) z.B. auf den Zahnschutz zu verzichten und diesen erst später nachzumelden. Damit kann man Geld in den ersten Jahren sparen, manchmal kann es aber auch zu spät sein, denn eine KFO kann auch früh angeraten werden oder die ersten Zähne machen Probleme. Ist so ein Fall eingetreten, wird eine nachträgliche Versicherung schwierig abzuschließen. Im schlimmsten Fall steht das Kind ein Leben lang ohne dentalen Schutz da.

Die Tippgeberprovision und der Versicherungsantrag sind grundsätzlich zwei eigenständige Prozesse, die unabhängig voneinander laufen.

Wie bekomme ich die Tippgeberprovision?

So sichern Sie sich 75% unserer Vermittlungsprovision oder 4 MB als Einmalzahlung:

  1. Registrieren Sie sich als Tippgeber auf unserer Website.
    Die Registrierung als Tippgeber ist selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei.
  2. Empfehlen Sie einen Kunden
    In Ihrem persönlichen Bereich empfehlen Sie potentielle Kunden durch die Angabe der E-Mail-Adresse und der Versicherungsart.
    Eine Selbstempfehlung ist möglich!
  3. Vertragsabschluss durch empfohlenen Kunden
    Der empfohlene Kunde schließt seinen Wunschtarif über uns ab. Für alle Anträge, die Sie uns per Post oder E-Mail zusenden, fügen Sie bitte das ausgefüllte Anschreiben bei, damit wir und Sie den Tippgeberprozess korrekt und transparent verfolgen können.
  4. Auszahlung Ihrer Tippgeberprovision
    Auszahlung Ihrer Tippgeberprovision nach erfolgreichem Vertragsabschluss und Provisionsgutschrift durch die Versicherungsgesellschaft.

Wenn bei Neugeborenen ernsthafte Krankheiten vorliegen ist eine Annahme über den Kontrahierungszwang zu empfehlen, da das Risiko für eine anderen PKV vermutlich zu hoch sein wird oder die Zuschläge so hoch sind, dass sich ein Einzelvertrag nicht mehr lohnt.

Selbst bei Gelbfieber, was der vielen Neugeborene haben, lehnen einzelne Gesellschaften ab. Ist das Fieber nur ein paar Tage und ein Attest oder das U-Heft bestätigt, dass das Gelbfieber wieder weggegangen ist, kann man eine Voranfrage stellen

Vor allem bei älteren Kindern können detaillierte Angaben zu Krankheiten auf dem Antragsformular unterhalb der Gesundheitsfragen oder falls der Platz nicht ausreichend ist, in unserem Beiblatt Gesundheitsfragen vermerkt werden. Wenn Krankheiten ausgeheilt sind, bitte eine ärztliche Bestätigung über die Ausheilung mit beifügen. Gute Formulierungen des Arztes in seinem Attest, lauten dahingehend,  dass nach der Ausheilung kein höheres Gesundheitsrisiko vorliegt, als bei einem gesunden bzw. nicht erkrankten Kind.

Trotzdem ist ein Attest noch kein Garant, dass die Erkrankung damit neutralisiert ist. In der Regel werden immer noch Risikozuschläge für einen gewissen Zeitraum erhoben, die erst später auf Auftrag reduziert werden.

Abhängig von den PKV-Gesellschaften können auch Arztberichte oder die Krankenakte angefordert werden. Diese Unterlagen sollten allerdings erst nach Anfrage des Versicherers nachgereicht werden

Kinder sind in der Regel beitragsfrei in der PKV versichert. Trotzdem muss die Pflegepflichtversicherung bei Kindern mit beantragt werden. Die Beantragung wird im Vergleichsrechner über das Auswahlkriterium

  • beitragsfrei (im Vergleichsrechner)

bei der Pflegepflicht automatisch in das Formular übernommen. Es wird damit ein Zeileneintrag bei den Tarifen mit PVN erzeugt. Zusätzlich müssen noch folgende Punkte im PKV-Antrag im Abschnitt Pflegepflichtversicherung beachtet werden:

 

  • Kinder müssen als beitragsfrei deklariert werden (optional abhängig von der Gesellschaft)
  • ein aktueller Nachweis des Versicherungsnehmers muss erbracht und mitgeschickt werden, dass eine Pflegepflichtversicherung des Versicherungsnehmers besteht,

Alle PKV-Anträge haben eine oder mehrere Fragen zu dem Zahnzustand, ob z.B. Zähne fehlen. Das diese Frage nicht unbedingt bei Babys sinnvoll ist, zeigt, dass die Anträge NICHT für Babies gemacht wurden. Trotzdem muss die Frage wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei einem neugeborenen Baby fehlen keine Zähne.

Ansprechpartner ist immer die comVERSO GmbH!

Bitte schicken Sie alle Unterlagen an unser unten angegebenes Postfach oder vorab gerne per pdf-Datei an unsere Email service@comverso.de.

Wir prüfen und vervollständigen den Antrag und kontaktiere Sie, wenn einzelne Punkte noch nicht vollständig erfasst sind oder notwendige Unterlagen fehlen sollten.

Wenn es bei den Gesundheitsfragen Angaben zu Krankheiten gibt, die zu einer Ablehnung führen können, stellen Sie bitte einen Antrag für ein unverbindliches Angebot. Wenn es dazu kein Feld zum Ankreuzen auf dem Formular gibt, scheiben Sie bitte handschriftlich einfach auf die erste Seite des Antrags „Bitte als Angebot einreichen„. Das vermeidet viele Probleme für zukünftige Antragsstellungen.

Den jeweils aktuellen Antrag erhalten Sie über unseren PKV-Online-Rechner. Nachdem Sie die Antragsdaten ausgefüllt haben, versendet der Rechner automatisch an die angegebene Email ein vollständiges Angebot mit allen Versicherungsbedingungen.

Wie erhalte ich den PKV-AntragGleichzeitig wird der Antrag direkt auf dem Monitor geöffnet, nachdem Sie unten links auf OK geklickz haben

  • Bitte speichern Sie den Antrag auf der Festplatte ab, bevor Sie ihn ausdrucken oder ausfüllen.

Bitte schicken Sie uns (auf dem Postweg oder vorab per Email) folgende Unterlagen

  • PKV-Antrag mit Unterschrift (evtl. unterschriebene Einzugsermächtigung)
  • Empfangsbestätigung mit Unterschrift für die vorgeschriebenen VVG-Dokumente (Dokument ist Bestandteil der Unterlagen aus unserem Vergleichsrechner)
  • U-Heft (alle Seiten kopieren/einscannen)
  • Pflegepflichtversicherungsnachweis des Antragstellers (Bescheinigung der PKV des Antragstellers, muss aktuell sein)
  • Gewerbeanmeldung bei Selbstständigen / Freiberuflern
  • Anschreiben comVERSO

Bitte reichen Sie das vollständige U-Heft für eine Antragsprüfung ein. Bei älteren Kindern können detaillierte Angaben zu Krankheiten auf dem Antragsformular oder in unserem Beiblatt Gesundheitsfragen vermerkt werden. Wenn Krankheiten ausgeheilt sind, bitte eine ärztliche Bestätigung über die Ausheilung mit beifügen. Gute Formulierungen des Arztes in seinem Attest, das nach der Ausheilung kein höheres Gesundheitsrisiko vorliegt, als bei einem gesunden bzw. nicht erkrankten Kind, sind vorteilhaft. 

Abhängig von den PKV-Gesellschaften können auch Arztberichte oder die Krankenakte angefordert werden. Diese Unterlagen sollten allerdings erst nach Anfrage des Versicherers nachgereicht werden.

Auch wenn Kinder von der Pflegepflichtversicherung befreit sind, benötigt die PKV einen Nachweis, dass der Versicherungsnehmer eine Pflegepflichtversicherung (PPV) besitzt  Der Nachweis kann leider nicht Form der jährlichen Bescheinigung für den Arbeitgeber bzw. das Finanzamt erfolgen. Die Bescheinigung MUSS zeitnah zum Antrag sein, d.h. an einer Anfrage bei der PKV, um einen gültigen Nachweis zu erhalten, kommen Sie nur selten vorbei.

Bei Selbständigen und Freiberuflern bitte auch die Gewerbeanmeldung mitschicken.

 

Bei vorliegenden Krankheiten kann ein Antrag abgelehnt oder ein Risikozuschlag erhoben werden. Jede Gesellschaft hat eigene Richtlinien für eine Antragsprüfung. Daher kann keine allgemeine Aussage getroffen werden.

Wenn das Kind gesund ist und keine Auffälligkeiten in dem U-Heft bei den Untersuchungen der Kinder oder in der Krankenakte vorliegen, klappt es auch mit dem Antrag.

Tippgeberprovision

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 Ablauf und Registrierung.

Beratung – Kontakt

Telefon_comVERSOTelefonberatung zum Kindertarif:
0221 / 941 966 82
oder per E-Mail an: service@comverso.de.

PKV Tarife für Neugeborene 2022

versich-
erbar ab
Gesellschaft
Tarif
Stat.- Arztwahl
ZB/ZE/KO
mtl. Beitrag /
Selbstbeteiligung
ab
Geburt
Hallesche
PRIMO.Bonus Z URZ
2 Bett-Primär
100/75/75
157,79 €
keine
1.
Monat
Barmenia
einsA prima1+
2 Bett-Primär
100/80/80
152,09 €
150 €
ab
Geburt
Hanse Merkur
KVT500, PSV
1 Bett-Freie
100/80/80
179,86
keine
1.
Monat
Barmenia
einsA expert1+
1 Bett-Freie
100/90/90
218,99 €
150 €
ab
Geburt
Gothaer
MediStart 1BO
Mehrb.-Primär
100/70/70
131,33 €
keine