Leistungen für Kinder in der gesetzliche Krankenversicherung

Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung

Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden können, ist dieses ein finanzieller Vorteil gegenüber einem Einzelvertrag in einer PKV. Die kostenlose Mitversicherung für Familienmitglieder ohne zusätzliche Beiträge, finanziert über die Solidargemeinschaft, bietet für Kinder einen guten Schutz, oftmals besser als für Erwachsene in der GKV.

Die Vorteile für Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, dass sie von Zuzahlungen für Medikamente befreit sind. Diese Regelung gilt bis zum 16. Lebensjahr. Sie brauchten auch bisher keine Quartalszahlungen leisten, die mittlerweile auch wieder für Erwachsene gestoppt wurden. Im Jahr 2012 und 2013 wurden genügend Beiträge eingenommen, um die Patienten nicht weiter zu belasten. Gleiches gilt für die 10 €,  die jeden Tag für einen stationären Krankenhausaufenthalt gezahlt werden müssen.

Allerdings gibt es auch eine Besonderheit bei den nicht verschreibungspflichtige Arzneimitteln, die nur noch bis zum 12. Lebensjahr für Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden oder es muss eine schwerwiegende Krankheit oder Entwicklungsstörung vorliegen.

Welche Leistungen Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung zustehen, lässt sich aus der Broschüre entnehmen. Der Katalog ist sehr umfangreich, und er deckt das Gesundheitsspektrum vollständig ab.

In der gesetzlichen Krankenversicherung für Kinder gibt es auch noch Zuschüsse für eine Brille/Sehhilfe und Zahnspange. Zumindest eine Basisbrille mit einfachen Gläsern kann finanziert werden, wenn sich die Sehfähigkeit verändert. Leider wachsen die Kinder oft so schnell, dass die Brille zu klein wird für das gewachsene Gesicht. Leider kommt es auch sehr häufig vor, dass Bügel brechen oder Gläser zerkratzen, so dass man doch häufig nicht auf einen GKV-Zuschuss zurückgreifen kann.

Bei den Zuschüssen für Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Kieferorthopädie sieht es schon schwieriger aus. Die Zuzahlung wird nur bei größeren Fehlstellungen gegeben (KIG >=3), bei kleineren muss man selbst zahlen oder mit der Fehlstellung leben. Es werden auch nur 80% der Kosten übernommen. Die weiteren 20% sind abhängig von den Behandlungserfolgen und müssen erst einmal von den Eltern vorfinanziert werden

Es ist keine Seltenheit, dass Eltern eine modernere oder technisch bessere Zahnspange für die eigenen Kinder möchten, um auch die kleineren Fehlstellungen zu beseitigen. Nicht selten wird man mit Zusatzzahlungen von bis zu 2000 € und mehr belastet. Ein Grund über eine private Zusatzversicherung nachzudenken, wobei hier oftmals Wartezeiten in den Verträgen verankert sind.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass eine gesetzliche Krankenversicherung für Kinder gute Leistungen im Katalog besitzt. Trotzdem ist das Kind kein Privatpatient und es lohnt sich eine preiswerte private Krankenzusatzversicherung abzuschließen, um z.B. Kieferorthopädie, „Rooming In“ und um bei Reisen ins Ausland abgesichert zu sein.