ARAG K900 11 – ausgewählte Leistungen

ARAG K900

  • Tarif als Einzelvertrag ab Geburt eines Kinder
  • Beitrag: 122,50 € (Beitrag aus dem Jahr 2013)
  • Selbstbeteiligung: 450 € (für Kinder)

 

  • Tarif K900
    Kompakttarif mit Kostenerstattung für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung im Ein-oder Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung. Die jährliche Selbstbeteiligung beträgt 900 Euro (für Kinder und Jugendliche 450 Euro) und gilt für den ambulanten, zahnärztlichen und stationären Bereich. Es gilt das Primärarztprinzip.
  • Tarif 11 Krankenhaus-Tagegeld (Tagessatz: 50 €)

Ambulante Leistungen ARAG K900 11

Beitragsrückerstattung

Im Rahmen der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung werden nach 1 Jahr 2 Monatsbeiträge (MB) und nach 2 Jahren 3 MB gezahlt. Die Beitragsrückerstattung erfolgt zu 60%. Auch unterjährige Beitragsrückerstattung.

Besonderheiten

Es werden Aufwendungen für Rückbildungsgymnastik (max. 100Euro), Beratung und Unterstützung durch Hebamme oder Entbindungspflege (mit Begrenzung) und Patienten-Rechtsschutz erstattet.

Gebührenordnung

Erstattung bis zum Höchstsatz der GOÄ.

Hilfsmittel

Erstattet werden 80% der Aufwendungen für Hilfsmittel (und Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel) bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.500 Euro je Kalenderjahr, darüber hinaus 100%. Die erstattungsfähigen Aufwendungen sind auf funktionale Standardausführungen begrenzt.

Psychotherapie

Erstattet werden 80% der Aufwendungen für Psychiatrie und Psychotherapie, soweit sie medizinisch notwendig ist und von einem approbierten und niedergelassenen und approbierten Arzt bzw. von einem niedergelassenen und im Arztregister eingetragenen psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit geeignetem Fachkundenachweis in eigener Praxis durchgeführt wird, max. 50 Behandlungsstunden im Kalenderjahr.

Sehhilfen

Erstattet werden 100% der Aufwendungen für Sehhilfen (Brillen einschl. Gläser, Kontaktlinsen) bis max. 150 Euro. Ein erneuter Anspruch entsteht frühestens nach Ablauf von 36 Monaten.

Schutzimpfungen

Erstattet werden 100% der Kosten für Schutzimpfungen (ohne Auslandsimpfungen). Die Inanspruchnahme fällt nicht unter den Selbstbehalt.

Stationäre Leistungen ARAG K900 11

Keine Ausgleichszahlung bei Wahlleistungen enthalten

Besonderheiten

Erstattet wird auch der medizinisch notwendige und angeordnete Rücktransport aus dem Ausland, wenn aufgrund des Krankheitsbildes oder eventueller medizinischer Unterversorgung eine Heilbehandlung am Ort oder in zumutbarer Entfernung (max. 500 Km) nicht durchgeführt werden kann sowie Überführungskosten bis 10.000 Euro. Patienten-Rechtsschutz und Erstattung der Kosten für eine medizinisch notwendige Begleitperson.

Gebührenordnung

ARAG Tarif: K900
Die Kosten für ärztliche Behandlungen werden bei wirksamer individueller Honorarvereinbarung auch über die Höchstsätze der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet.

Stationäre Kostenerstattung

Erstattet werden 100% der Aufwendungen im Ein- oder Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung einschließlich die Aufwendungen für Belegärzte,- Hebammen und Entbindungspfleger.

Transportkosten

Erstattet werden 100% der Aufwendungen für Krankentransporte bis zu 100 km Entfernung zwischen Wohn- oder Aufenthaltsort und Krankenhaus bzw. ohne Begrenzung der Entfernung zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und zurück.

Dentale Leistungen ARAG K900 11

Zahnärztliche Behandlung

Erstattet werden 100% der Aufwendungen für allgemeine zahnärztliche Leistungen (soweit diese nicht im Zusammenhang mit Aufwendungen für Zahnersatz und/oder Kieferorthopädie stehen), prophylaktische Leistungen (Beratung zur Verhütung von Karies und Parodontose – jedoch ab dem vollendeten 21. Lebensjahr nur noch einmal pro Kalenderjahr), Kariesvorbeugung durch lokale Fluoridierung oder lokale Anwendung von Medikamenten sowie professionelle Zahnreinigung), konservierende Leistungen (z.B. Versiegelungen, Füllungen und Wurzelbehandlungen, nicht für Kronen), chirurgische Leistungen (z.B. Zahnextraktionen, Wurzelspitzenresektionen, Zystenoperationen, Excisionen, Osteotomien, Sequestrotomien), Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums, zahnärztliche Röntgendiagnostik, Leistungen zur Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen.

Zahnersatz

Erstattet werden 80% der Aufwendungen und den damit im Zusammenhang stehenden Behandlungskosten für Kronen und Teleskopkronen sowie Onlays, prothetische Leistungen (wie Brücken, Stiftzähne, Voll- oder Teilprothesen und deren Reparatur), funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen.

Kieferorthopädie

Erstattet werden 80%.

Allgemeine Leistungen ARAG K900 11

Während der ersten 3 Monate eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland, besteht ohne eine besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über 3 Monate hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit angetreten werden kann.