Arbeitgeberzuschuss PKV 2020

Arbeitgeberzuschuss PKV 2018 - alle Werte neu berechnet

Jedes Jahr ändern sich die Bemessungssätze für die Sozialversicherungssysteme. Die aktuellen Prozentsätze und die Höchstwerte für die Berechnung für den Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2019 sind tabellarisch dargestellt.

Handlungsalternativen neue Werte für das Jahr 2020 – Arbeitgeberzuschuss für PKV und die private Pflegepflichtversicherung clever nutzen

  • Wechsel von Kindern in einen Einzelvertrag: Potential einer Beitragsredizuerung von durchschnittlich 60 € pro Monat = 720 € im Jahr
  • Ältere Kinderr in einen Tarif mit höherer Selbstbeteiligung wechseln. Dieses eignet sich erfahrungsgemäß dann, wenn die U-Untersuchungen abgeschlossen sind.
  • Bei Babies und kleinen Kindern Tarife wählen, die Leistungen für Babies und Kinder berücksichtigen und günstig sind, die für ca. 100-110 € pro Monat zu bekommen sind.
    So sind Leistungen für ein Rooming-In oder eine Tagegeld für einen Elternteil während der Pflege, wenn ein Kind krank ist gute Leistungen, die oft vergessen werden.
  • Nutzung von Bonustarifen in PKV-Tarifen, wo man eine BRE zusammen mit Bonusprogrammen (Verhaltensbonus, Gesundheitsbonus etc.)  von bis zu 6 MB (Monatsbeitragen) erhalten kann. Diese Rückerstattung wird nicht mit einem PKV-Arbeitgeberzuschusss verrechnet, d.h. diese Einsparung verbleibt beim Versicherungsnehmer.
    Das bedeutet, wenn man die ca 6 MB BRE+Bonus bekommt und man noch den Zuschuss des Arbeitgebers erhält, ist das Kind fast kostenlos versichert!
  • Ausnutzung des maximalen AG-Zuschusses zur Pflegeversicherung, um einen besseren privaten Schutz aufzubauen. So sichern Sie Ihr Vermögen auch im Pflegefall.

Tippgeberprovision

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 Ablauf und Registrierung.

Beratung – Kontakt

Telefon_comVERSOTelefonberatung zum Kindertarif:
0221 / 941 966 82
oder per E-Mail an: service@comverso.de.

PKV Tarife für Kinder in 2022

versich-
erbar
Gesellschaft
Tarif
Stat.- Arztwahl
ZB/ZE/KO
mtl. Beitrag /
Selbstbeteiligung
13.
Monat
Inter
QMP 600 U
1 Bett-Freie
100/90/90
141,04 €
600 €
49.
Monat
Deutscher Ring
EspritX (K)
2 Bett-Frei
100/80/80
135,82 €
225 €
49.
Monat
Signal
Komfort-PLUS 1
2-Bett.-Freie
100/80/80
156,97 €
SB 240 €
49.
Monat
Signal
EXKLuSIV PLUS 0
1 Bett-Freie
100/90/90
188,89 €
keine
49.
Monat
Signal
KOMFORT 1
2 Bett-Primär
100/90/80
104,71 €
240 €

JAEG Jahresarbeitsentgeltgrenze 2020 in der KV und Pflege
(Vergleich 2019 und 2020)

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2020 und 2019
Jahr 2019  Jahr 2020
Monatsbruttogehalt 5.062,50 € 5.212,50 €
Jahresbruttogehalt 60.750,00 € 62.550,00 €

Beitragsbemessungsgrundlage 2020 in der KV und Pflege
Vergleich 2020 und 2019

Beitragsbemessungsgrundlage 2020 in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Jahr 2019  Jahr 2020
Monatsbruttogehalt 4.537,50 € 4.687,50 €
Jahresbruttogehalt 54.450,00 € 56.250,00 €

Berechnung maximaler Arbeitgeberanteil zur PKV 2020
(vergleich PKV Arbeitgeberanteil 2020 und 2019)

% Satz Jahr 2019 % Satz  Jahr 2020
Gesamt 14,60% 662,48 € 14,60% 684,38 €
AG-Anteil zur PKV
(inkl. 1% Zusatzbeitrag)
7,30% 353,93 € 7,30% 367,97 €
AN-Anteil 7,30% 353,93 € 7,30% 367,97 €

Berechnung Arbeitgeberanteil zur PKV in 2020

Gesamt Höchstbeitrag 4687,50 €  x 14,6% = 684,38 €

Maximaler AG-Zuschuss zur PKV: (4687,50 €  x  14,6%) / 2 = 342,19 € + Zusatzbeitrag

kassenabhängiger Zusatzbeitrag zwischen 0%  und 1,7%, durchschnittlich 1%

=> Zusatzbeitrag= (4687,50 * 1%) / 2 =  23,44

=>

Berechnung Arbeitgeberanteil zur PKV in 2018

Gesamt Höchstbeitrag 4425 €  x 14,6% = 646,02 €

Maximaler AG-Zuschuss zur PKV: 4425 €  x  7,3% = 323,03 €

Berechnung der Arbeitgeberanteils zur privaten Pflegeversicherung 2018

% Satz Jahr 2019 % Satz  Jahr 2018
Höchstbeitrag gesamt kinderlos 3,3% 149,47 € 2,8% 123,90 €
AG-Anteil (inkl ZB) 1.525% 69,20 € 1,4% 56,42 €
AN-Anteil mit Kind 1,525% 69,20  € 1.175% 56,42 €
Höchstbeitrag mit Kind 3,05% 138,39 € 2,55% 112,84 €

Berechnung des Arbeitgeberanteil zur privaten Pflegepflichtversicherung in 2019

Kinderlos 4.537,50 € x 3,3 % (Kinderlose)) =  149,47 €

mit Kindern 4.537,50 € x 3,05 % =  138,39 €

AG-Zuschuss 2019 =4537,50 x 1,525% = 69,20 €

Berechnung Pflegepflichtversicherung in 2018

Kinderlos 4.425 € x 2,8% (Kinderlose)) =  123,90 €

Kinder 4.425 € x 2,55% =  112,84 €

AG-Zuschuss 2018 = 112.84 € / 2  = 56,42 €

Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung

Maximum, bis zu der in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden, darüber hinaus ist das Einkommen beitragsfrei.
Jahr 2019 Jahr 2018
Monatsbrutto Osten 6.150 € 5.700 €
Jahresbrutto Osten 73.800 € 69.600 €
Monatsbrutto Westen 6.700 € 6.500 €
Jahresbrutto Westen 80.400 € 78.000 €