BBKK Kindernachversicherung

BBKK Kindernachversicherung Antrag für Neugeborene

BBKK Kindernachversicherung für NeugeboreneSie haben bei der Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) eine Krankenvollversicherung abschlossen und möchten das neugeborene Kind ebenfalls bei der Bayerische Beamtenkrankenkasse durch den Kontrahierungszwang versichern? Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an service@comverso.de und wir schicken Ihnen den Bayerische Beamtenkrankenkasse Antrag zur Kindernachversicherung zu.

Folgende Punkte müssen beim Antrag für eine BBKK Kindernachversicherung beachtet werden:

  1. Der Antrag für eine BBKK Kindernachversicherung muss spätestens 2 Monate nach Geburt bei der Bayerische Beamtenkrankenkasse Krankenversicherung gestellt werden.
  2. Es kann nur derselbe oder ein Tarif mit ungefähr gleichen Leistungen abgeschlossen werden, wie ihn der bei der Bayerische Beamtenkrankenkasse krankenversicherte Elternteil besitzt.
  3. Es wird keine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Ferner gibt es auch keine Wartezeiten. Der Tarif gilt ab der Geburt. Auch wenn das Kind krank oder behindert ist, muss die Bayerische Beamtenkrankenkasse Krankenversicherung im Rahmen der gesetzlichen Kindernachversicherung das neugeborene Kind versichern.
  4. Ein Elternteil muss mindestens 3 Monate bei der Bayerische Beamtenkrankenkasse Krankenversicherung versichert sein, um einen Anspruch auf die BBKK Kindernachversicherung zu haben.

Daten zur BBKK

Die BBKK Krankenversicherung ist mit ca. 360.000 PKV-Vollversicherten eine kleinere private Krankenversicherer in Deutschland. Durchschnittlich zahlt jeder Versicherte bei der Bayerische Beamtenkrankenkasse Krankenversicherung einen Beitrag von ca. 354 € (Daten aus 2012). Damit sind die Beiträge einer Krankenversicherung bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse hoch, insbesondere  dann, wenn man den hohen Anteil der beihilfeberechtigten Versicherten berücksichtigt.

BBKK Kindernachversicherung oder ein PKV Einzelvertrag?

Die Bayerische Beamtenkrankenkasse Krankenversicherung bietet keine Einzelverträge für Neugeborene und Kleinkinder an sondern nur den Kontrahierungszwang für die BBKK Kindernachversicherung. Alternativen gibt es daher nur, wenn man andere private Krankenversicherer durch einen PKV-Einzelvertrag mit berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind gesund ist, da eine Gesundheitsprüfung beim Einzelvertrag durchgeführt wird. Wenn Sie mit dem Preis/Leistungsverhältnis Ihres bestehenden Tarifs nicht zufrieden sind und für das neugeborene Kind bessere Leistungen möchten, schließen Sie einen PKV-Einzelvertrag ab, um bessere Leistungen zu bekommen, wie  z.B.:

  • sehr hohe Tippgeberprovision
  • geringere oder keine Selbstbeteiligung
  • 1- bzw. 2-Bettzimmer mit Privatarzt
  • bessere Zuschüsse für Brillen / Sehhilfen / Lasik-OPs
  • 90% – 100% Zuschuss für eine Kieferorthopädie
  • bessere Leistungen bei Rooming In
  • einen offenen Hilfsmittelkatalog
  • hohe Bonusleistungen bei gesundheitsorientierten Verhalten
  • bessere Absicherung im außereuropäischen Ausland

Durch eine gute Auswahl sind die Einzeltarife oftmals günstiger und fast immer mit wesentlich besseren Leistungen ausgestattet! Leistungen, die bei einem Erwachsenentarif monatlich     schnell 100 Euro zusätzlich kosten, sind bei Kindern für ein paar Euro mehr zu bekommen. Hier lohnt es sich genau hinzusehen. Einen ersten sehr guten Überblick über mögliche Einzelverträge und Leistungskriterien zeigt unser PKV-KinderTarif Check.