HanseMerkur KVT500 PSV
HanseMerkur KVT500 PSV – sehr viel Leistung für einen fairen Beitrag
Hanse Merkur Private Krankenversicherung – Tarif |
Rating |
Hanse Merkur PKV Tarif KVT500 |
**** |
Hanse Merkur PKV Tarif KVT500, PSV |
***** |
KVT500 / KVT500 PSV – die wichtigsten Leistungen für Kinder
Kompakttarif mit Kostenerstattung für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung im Mehrbett-Zimmer. Die jährliche Selbstbeteiligung beträgt 500 Euro und gilt für den ambulanten und zahnärztlichen Bereich (kein Selbstbehalt für Kinder und Jugendliche).
PSV (optinoal zusätzlicher Baustein)
Stationärer Tarif mit Kostenerstattung für Wahlleistungszuschlag 1- oder 2-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung.
Hanse Merkur Private Krankenversicherung KVT500 – wichtige Leistungen
Kriterium | Bewertung | Rating |
Leistungskennzahl KVT500 | 3600 Punkte |
**** |
Leistungskennzahl KVT500, PSV | 3980 Punkte |
***** |
Kind allein versicherbar | ab Geburt |
***** |
Beitragsrückerstattung, garantiert | 100 € – 250 € / 1 – 4 Jahre |
*** |
Selbstbeteiligung | keine |
***** |
Vorsorge BRE unschädlich | nein |
* |
Vorsorge ohne Anrechnung auf Selbstbeteiligung |
nein (bei Kindern nicht relevant) |
|
Weltweiter Schutz | 100 % im ersten Monate danach nur 2/3 |
**** |
Ambulante Leistungen für den Tarif KVT 500
Kriterium | Bewertung | Rating |
Arztwahl (ambulant) | freie Arztwahl |
***** |
Arznei- und Verbandmittel | 100 % |
***** |
Heilmittel (Ergotherapie, Logopädie) | 100 % |
***** |
Heilpraktiker | 100 % |
***** |
Hilfsmittel | 100 % |
***** |
Naturheilverfahren | 100 % |
***** |
Psychotherapie | 100 % bis 50 Sitzungen |
** |
Sehhilfen / Lasik | 130 € / Jahr |
*** |
Vorsorgeuntersuchungen | 100% |
**** |
Impfungen | 100% nach STIKO |
***** |
Stationäre Leistungen für den Tarif KVT 500
Kriterium | Bewertung | Rating |
Arztwahl | Belegärzte |
*** |
Unterbringung | Mehrbettzimmer |
*** |
Gebührenordnung | bis zum Höchstsatz der GOÄ |
*** |
Stationäre Kostenerstattung | 100 % |
***** |
Transportkosten | 100%, nächstgelegene KH |
***** |
Rooming In | keine Leistungen |
Stationäre Leistungen für den Tarif PSV
Kriterium | Bewertung | Rating |
Arztwahl | Privatarzt |
***** |
Unterbringung | Ein- / Zweibettzimmer |
***** |
Gebührenordnung | über das Höchstsatz der GOÄ |
***** |
Stationäre Kostenerstattung | 100 % |
***** |
Transportkosten | 100%, nächstgelegene KH |
***** |
Rooming In | 100% |
***** |
Rückführung Auslandsreisen | 100% |
***** |
Ausgleichs-KHT | 60 € / Tag |
**** |
Dentale Leistungen für den Tarif KVT 500
Kriterium | Bewertung | Rating |
Zahnbehandlung | 100 % |
***** |
Kieferorthopädie | 80 % |
**** |
Gebührenordnung | bis zum Höchstsatz der GOÄ |
*** |
Ambulante Leistungen für KVT 500 – Bedingungen
Arznei- und Verbandmittel
Erstattet werden 100% der Aufwendungen für Arznei- und Verbandmittel. Arzneimittel müssen ärztlich verordnet sein und aus der Apotheke (auch Versand- oder Internetapotheke) bezogen werden. Keine Erstattung erfolgt für Nähr- und Stärkungsmittel. Medizinische Nährlösungen im Rahmen der künstlichen Ernährung werden im tariflichen Umfang erstattet
Erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung
Im Rahmen der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung (BRE) werden bei Leistungsfreiheit im ambulanten und dentalen Bereich nach 1 Versicherungsjahr (Vj) 200 Euro, nach 2 Vj 300 Euro, nach 3 Vj 400 Euro und nach 4 und mehr Vj 500 Euro gezahlt. Kinder und Jugendliche erhalten 50% der Beträge. Zusätzlich werden an alle Versicherten Vordrucke für Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen des Programms für Vorsorgeuntersuchungen – ohne Abzug des Selbstbehalts und ohne Anrechnung auf die Beitragsrückerstattung verschickt.
Heilmittel
Erstattet werden 100% der Aufwendungen für Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, Ergotherapie, Logopädie, Schwangerschaftsgymnastik, Massagen, medizinische Bäder jeder Art sowie alle anderen in den Bundesbeihilfevorschriften als beihilfefähig anerkannten Heilmittel. Als Heilmittel gelten nicht Sauna-, russisch-römische und ähnliche Bäder.
Heilpraktiker
Erstattet werden 100% der Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker. Erstattungsfähige Aufwendungen sind die im Rahmen einer ambulanten Heilbehandlung angewandten naturheilkundlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im jeweils geltenden Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen oder im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind, sowie die in diesem Zusammenhang verordneten naturheilkundlichen Arznei-, Verband- und Heilmittel. Behandlungskosten nach dem Hufeland- Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen werden bis zu den Höchstsätzen erstattet, die für vergleichbare ärztliche Leistungen im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. Leistungen des Heilpraktikers, die im GebüH geregelt sind, werden ausschließlich im Rahmen des GebüH erstattet. Der Versicherer behält sich vor, darüber hinaus Erstattungen für neue, den Grundgedanken der Naturheilkunde entsprechenden Therapien vorzusehen, die über das Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen hinausgehen.
Hilfsmittel
Erstattet werden 100% der Aufwendungen für Hilfsmittel, dieses sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern, sowie lebenserhaltende Hilfsmittel. Als solche gelten: Hör- und Sprechhilfen; Körperersatzstücke (Prothesen, Epithesen) und Orthesen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bandagen und Kompressionsstrümpfe, orthopädischen Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädischen Schuhe, Einlagen und Schuhzurichtungen, Blutgerinnungsmessgeräte (wie z. B. „CoaguChek“), Insulin- und Medikamentenpumpen, Absauggeräte; Heimdialysegeräte; Rollatoren und Krankenfahrstühle (max. bis RB von 15.000 Euro; bei medizinisch notwendigen Spezialanfertigungen können nach vorheriger Zusage des Versicherers auch höhere Beträge erstattet werden); Stoma- und Inkontinenzversorgungsartikel. Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Beatmungsgeräte, Herz- und Atemmonitore sowie Pulsoxymeter werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt. Weiterhin werden Pumpen und technisches Zubehör zur Verabreichung einer künstlichen Ernährung (enterale Ernährung) sowie die entsprechenden medizinischen Nährlösungen erstattet. Darüber hinaus sind lebenserhaltende Hilfsmittel erstattungsfähig, wenn die lebenserhaltende Funktion durch kein hier genanntes Hilfsmittel gewährleistet werden kann. Kosten für das Ausleihen, die Reparatur und die Wartung von Hilfsmitteln sowie die Unterweisung im Gebrauch sind ebenfalls erstattungsfähig. Nicht erstattungsfähig sind Pflegehilfsmittel; Geräte im Zusammenhang mit Fitness und Wellness; Bestrahlungsgeräte; sanitäre oder medizinisch-technische Bedarfsartikel sowie Betriebs- und Pflegekosten
Naturheilverfahren
Erstattet werden 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für im Rahmen einer medizinisch notwendigen ambulanten Heilbehandlung durch Ärzte angewandte naturheilkundliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im jeweils geltenden Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen oder im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind, sowie die in diesem Zusammenhang verordneten naturheilkundlichen Arznei-, Verband- und Heilmittel. Behandlungskosten nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen werden bis zu den Höchstsätzen erstattet, die für vergleichbare ärztliche Leistungen im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. Der Versicherer behält sich vor, darüber hinaus Erstattungen für neue, den Grundgedanken der Naturheilkunde entsprechenden Therapien vorzusehen, die über das Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen hinausgehen.
Psychotherapie
Erstattet werden psychotherapeutische Leistungen im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die durch Fachärzte für psychotherapeutische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie erbracht werden. Weiterhin psychotherapeutische Leistungen im Rahmen der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP), die durch Psychologische Psychotherapeuten erbracht werden, die ihre Approbation aufgrund einer den ärztlichen Psychotherapeuten vergleichbaren Ausbildung erhalten haben. Bei Kindern und Jugendlichen kann die Behandlung auch durch einen approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erfolgen. Aufwendungen für psychotherapeutische Sitzungen werden zu 90% erstattet. Die Anzahl der Sitzungen ist auf 50 pro Kalenderjahr begrenzt. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass dem Versicherer vor Beginn der Behandlung ein ausreichend begründeter Bericht vorgelegt wird und er die Leistungen schriftlich zugesagt hat.
Sehhilfen / Lasik
Erstattet werden 100% der Aufwendungen für Sehhilfen oder alternativ für eine Sehschärfenkorrektur mittels Lasertechnologie (wie LASIK-Operationen) bis zu einem Rechnungsbetrag von 260 Euro innerhalb von jeweils 24 Monaten.
Vorsorgeuntersuchungen
Erstattet werden 100% der Aufwendungen für Untersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weiterhin zusätzliche Vorsorgeleistungen für Kinder und Jugendliche. Für Erwachsene erweiterte Krebsvorsorge, Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, Glaukom-Früherkennung sowie Schlaganfallvorsorge. Es gelten die Regelhöchstsätze der Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ). Zusätzlich werden an alle Versicherten Vordrucke für Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen des „Programms für Vorsorgeuntersuchungen“ – ohne Abzug des Selbstbehalts und ohne Anrechnung auf die Beitragsrückerstattung verschickt.
Impfungen
Ja, erstattet werden Aufwendungen für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) der Bundesrepublik Deutschland nach dem neuesten Stand allein in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht – unabhängig von Beruf, Reisen und Freizeitgewohnheiten – für alle empfohlen werden. Zusätzlich werden 100 % der Aufwendungen für Schutzimpfungen einschließlich Impfstoff vor Auslandsreisen bis zu 100 Euro pro Versicherungsjahr erstattet. Versichert sind Impfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen für HanseMerkur KVT 500 – Bedingungen
Stationäre Kostenerstattung
Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die allgemeinen Krankenhausleistungen einschließlich der gesondert berechenbaren Leistungen für Arzthonorare bei belegärztlicher Behandlung im Krankenhaus. Erstattet wird bis zum Höchstsatz der GOÄ.
Transportkosten stat.
Erstattet werden 100% der Kosten für medizinisch notwendige Transporte zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und zurück.
Stationäre Leistungen für PSV Tarifbaustein – Bedingungen
Chefarzt und Unterbringung im 1- bzw. 2-Bettzimmer
Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Wahlleistungen gesondert berechenbare Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer und gesondert vereinbarte privatärztliche Behandlung durch den Chef- oder Belegarzt.
Kostenerstattung GOÄ
Eine Erstattung erfolgt auch über die Höchstsätze der GOÄ/GOZ hinaus, wenn besondere krankheitsbedingte Erschwernisse vorliegen und die Aufwendungen nach den Bemessungskriterien der GOÄ/GOZ angemessen sind.
Ausgleichs-KHT
Bei Verzicht auf Wahlleistungen wird insgesamt ein KHT von 60 Euro pro Tag gezahlt.
Transportkosten bei Auslandsreisen bis 3 Monate
Erstattet werden die Kosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransports aus dem Ausland nach Deutschland. Die Aufwendungen für den Rücktransport werden nicht erstattet, wenn eine ausreichende ärztliche Versorgung im Ausland sichergestellt ist. Wurde der Auslandsaufenthalt gegen ärztlichen Rat angetreten, wird nur dann erstattet, wenn ein Unfall vorliegt. Bei Tod auch Überführungs- oder Bestattungskosten im Ausland. Dieser Versicherungsschutz gilt für Auslandsreisen bis zu einer planmäßigen Dauer von 3 Monaten.
Rooming- In
Erstattungsfähig sind die zusätzlich entstehenden Kosten für die Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson anlässlich eines Krankenhausaufenthaltes des versicherten Kindes, wenn das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Service
Kostenfreies Gesundheitstelefon täglich von 8:00 bis 22:00 Uhr mit medizinischen Auskünften, ärztlicher Zweitmeinung sowie Adressen von Ärzten, Kliniken und Notdiensten. Darüber hinaus den Service „Die Gesundheitsprofis“ unter www.diegesundheitsprofis.de mit Disease-Management-Programmen, Vorsorge-Angeboten und vielem mehr.
Sonstiges
Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland
Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht ohne eine besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Bei notwendiger Heilbehandlung wird der volle tarifliche Versicherungsschutz darüber hinaus ausgedehnt, bis die Rückreise ohne die Gefährdung der Gesundheit angetreten werden kann. Ab Beginn des 2. Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland verringern sich die tariflichen Leistungen um ein Drittel, wenn nicht vor der Ausreise etwas anderes vereinbart wurde. Bei vorübergehendem Aufenthalt der versicherten Person im europäischen oder außereuropäischen Ausland kann durch Besondere Bedingungen die volle tarifliche Leistung ohne Begrenzung auf die Bundespflegesatzverordnung , auf das Krankenhausentgeltgesetz oder auf die deutschen amtlichen Gebührenordnungen gegen einen angemessenen Beitragszuschlag vereinbart werden. Die außereuropäischen Teile Russlands und der Türkei gelten als Europa. Dort besteht daher unbegrenzter Versicherungsschutz.
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