Continentale Kindernachversicherung
Continentale Kindernachversicherung Antrag für Neugeborene
Sie haben bei der Continentale eine Krankenvollversicherung abschlossen und möchten das neugeborene Kind ebenfalls bei der Continentale durch den Kontrahierungszwang versichern? Dann schreiben Sie uns eine Email an service@comverso.de und wir schicken Ihnen den Continentale Antrag zur Kindernachversicherung zu oder nutzen Sie den unten aufgführten Link, um den Antrag direkt herunter zu laden. Zusätzlich profitieren Sie von der Tippgeberprovision.
Den Antrag Neugeborene für eine Continentale Kindernachversicherung schicken wir Ihnen zusammen mit einem Angebot gerne zu.
Folgende Punkte müssen beim Antrag für eine Continentale Kindernachversicherung beachtet werden:
- Der Antrag für eine Continentale Kindernachversicherung muss spätestens 2 Monate nach Geburt bei der Continentale Krankenversicherung gestellt werden.
- Es kann nur derselbe oder ein Tarif mit ungefähr gleichen Leistungen abgeschlossen werden, wie ihn der bei der Continentale krankenversicherte Elternteil besitzt.
- Es wird keine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Ferner gibt es auch keine Wartezeiten. Der Tarif gilt ab der Geburt. Auch wenn das Kind krank oder behindert ist, muss die Continentale Krankenversicherung im Rahmen der gesetzlichen Kindernachversicherung das neugeborene Kind versichern.
- Ein Elternteil muss mindestens 3 Monate bei der Continentale Krankenversicherung versichert sein, um einen Anspruch auf die Continentale Kindernachversicherung zu haben.
Daten zur Continentale Krankenversicherung
Die Continentale Krankenversicherung ist mit ca. 392.000 PKV-Vollversicherten der zweitgrößte private Krankenversicherer in Deutschland. Durchschnittlich zahlt jeder Versicherte bei der Continentale Krankenversicherung einen Beitrag von ca. 307 € (Daten aus 2012). Damit ist die Continentale Krankenversicherung ein Versicherer mit geringeren Beiträgen. Die Continentale hatte vor allem ein Kundschaft bei den Selbständigen. Die erfolgreichen Tarife haben eine Selbstbeteiligung je Fallpauschale von 10,– bzw. 20,- €.
Continentale Kindernachversicherung oder ein PKV Einzelvertrag?
Die Continentale Krankenversicherung bietet keine Einzelverträge für Neugeborene und Kleinkinder an. Alternativen gibt es daher nur, wenn man andere private Krankenversicherer durch einen PKV-Einzelvertrag mit berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind gesund ist, da eine Gesundheitsprüfung beim Einzelvertrag durchgeführt wird. Wenn Sie mit dem Preis/Leistungsverhältnis Ihres bestehenden Tarifs nicht zufrieden sind und für das neugeborene Kind bessere Leistungen möchten, schließen Sie einen PKV-Einzelvertrag ab, um bessere Leistungen zu bekommen, wie z.B.:
- sehr hohe Tippgeberprovision
- geringere oder keine Selbstbeteiligung
- 1- bzw. 2-Bettzimmer mit Privatarzt
- bessere Zuschüsse für Brillen / Sehhilfen / Lasik-OPs
- 90% – 100% Zuschuss für eine Kieferorthopädie
- bessere Leistungen bei Rooming In
- einen offenen Hilfsmittelkatalog
- hohe Bonusleistungen bei gesundheitsorientierten Verhalten
- bessere Absicherung im außereuropäischen Ausland
Durch eine gute Auswahl sind die Einzeltarife oftmals günstiger und fast immer mit wesentlich besseren Leistungen ausgestattet! Leistungen, die bei einem Erwachsenentarif monatlich schnell 100 Euro zusätzlich kosten, sind bei Kindern für ein paar Euro mehr zu bekommen. Hier lohnt es sich genau hinzusehen. Einen ersten sehr guten Überblick über mögliche Einzelverträge und Leistungskriterien zeigt unser PKV-KinderTarif Check.