Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV in 2014?

Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2014Muss ein Arbeitgeberzuschuss zur PKV auch für Kinder gegeben werden?
Ja, da es sich bei dem Zuschuss um einen Pflichtzuschuss für den Angestellten handelt, deren Höhe  gesetzlich geregelt ist.

Die Regelung ist einfach: Da man als Angestellter ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze hat, ist ein hälftiger Zuschuss zum Höchstbetrag bezahlt werden, angelehnt an die Regelung wie Sie für einen freiwillig versicherten in der GKV gilt.

Die Beitragsbemessungsgrenze regelt den höchsten Wert, für den der Arbeitgeberzuschuss zur GKV gezahlt wird.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2014 bei monatlich 4.462,50 €, was einem Jahresbruttogehalt von 53.350 € entspricht (Jahr 2013 = 52.200 €). Verdient jemand mehr, kann er oder sie sich in der PKV versichern. Die Versicherungspflichtgrenze wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt.

Dieser Wert entspricht aber nicht der Beitragsbemessungsgrenze, die immer unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Im Jahr 2014 hat sich die Beitragsbemessungsgrenze monatlich auf 4.050 € erhöht, was einem Bruttogehalt von 48.600 Euro im Jahr für die Kranken- und Pflegeversicherung entspricht.

Der GKV Prozentsatz  von 15,5% verteilt sich auf den Arbeitgeber mit 7,3% und für den Arbeitnehmer mit 8,2%. Damit errechnet sich ein maximaler Beitrag von 627,75 Euro. Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV in 2014 liegt bei 7,3% der Beitragsbemessungsgrenze von 4050 €, was zu einem maximalem Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2014 in Höhe von 295,65 Euro pro Monat im Jahr 2014 führt.

Nach 42 Tagen Krankheit, ist die Pflicht zur Lohnfortzahlung für den Arbeitgeber verstrichen. Dann muss der AG keinen Zuschuss mehr für die GKV bezahlen. Einzelne Großunternehmen haben noch arbeitnehmerfreundliche Regelungen und unterstützen die langfristig kranken Arbeitnehmer weiter. Diese Abzüge müssen bei der Höhe eines Krankentagegeldes mit berücksichtigt werden, da der Arbeitnehmer im Krankheitsfall nach 6 Wochen den vollen Beitrag allein zahlen muss.

Der gesetzliche Anteil zur Pflegepflichtversicherung steigt ebenfalls zum 01.01.2014.  Dieses sind auch im 2014  2,05% + 0,25% Zuschlag für einen kinderlosen Versicherten. Dies führt zu einem maximalen Anteil von 51,64 € (41,51 € + 10,13) € für einen  kinderlose Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber bezahlt die Hälfte der 2,05%, welches einen Anteil von 40,51 € entspricht. Der Maximalbeitrag für die Pflegepflichtversicherung liegt somit bei (2 x 41,51 EURO + 10,13 EURO) 90,56 EURO.

Der Maximalbeitrag für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung liegt im Jahr 2014 bei 710,78 €, wobei Arbeitgeberzuschuss zur PKV und die private Pflegeversicherung in 2014 maximal 337,16 €  beträgt.

Der maximale Anteil für den Arbeitgeberzuschuss zur PKV alleine liegt im Jahr 2014 bei 295,65 € EURO.