Behördengänge nach Geburt
Wichtige Behördengänge der Geburt
Neben der Entscheidung welche Krankenversicherung für das Kind gewählt wird, stehen noch viele andere Behördengänge nach Geburt an, die zeitig nach der Geburt gemacht werden müssen.
Die Geburtsurkunde für das Kind
Das wichtigste Dokument ist die Geburtsurkunde für den Nachwuchs. Die Beantragung der Geburtsurkunde für das Baby kann in den meisten Fällen direkt im Krankenhaus gemacht werden. Das Standesamt erstellt die Urkunde und schickt diese dann auch ins Krankenhaus oder an die Wohnanschrift.
Bei der Beantragung muss ein gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) vorgelegt werden und die Gebühren für die Beantragung müssen vorher bezahlt werden.
Man erhält in der Regel mehrere Geburtsurkunden u.a. auch zur Vorlage bzw. Beantragung des Elterngeldes und des Kindergeldes.
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Dieser Behördengang nach der Geburt ist oft nicht notwendig, weil die Geburtsurkunde vom Standesamt direkt zum Einwohnermeldeamt geschickt wird. Nach Erhalt der Geburtsurkunde und einer kleinen Vorlaufzeit (1 bis 2 Wochen) für die Verwaltung, ist eine Nachfrage sinnvoll, ob die Daten ordnungsgemäß aufgenommen wurden.
Wenn Sie in einer anderen Stadt oder Kreis entbunden haben und die Verantwortungsbereiche wechseln, kommt man an einer eigenen Anmeldung nicht vorbei.
Die Anmeldung bei einer Krankenversicherung
Wenn das Kind kostenlos in der GKV über die Familienversicherung versichert ist, sollte man das auch in Anspruch nehmen. Formulare erhalten Sie dafür direkt von zuständigen GKV, da die Kasse auch verantwortlich ist das Mutterschaftsgeld auszuzahlen. Hier macht es Sinn eine private Krankenzusatzversicherung mit guten Leistungen für Rooming-In und gute Leistungen für Kieferorthopädie abzuschließen.
Wenn das Kind in einer PKV versichert wird, ist die zweimonatige Kontrahierungsfrist zu beachten, um ein Kind mit gleichen Leistungen bei einem Elternteil in der PKV mit zu versichern. rückwirkend ab Geburt anzumelden. Es besteht auch die Möglichkeit einen eigenständigen Vertrag abzuschließen, der allerdings eine Gesundheitsprüfung voraussetzt.
Beantragung vom Kinder- oder Reisepass ist einer der wichtigen Behördengänge nach Geburt
Der Reisepass wird beim Einwohnermeldeamt beantragt. Ab dem Stichtag 26. Februar 2012 muss jedes Kind einen eigenen Reisepass beantragen. Eintragungen in einen Elternpass sind nach dem Stichtag nicht mehr möglich. Bei Urlaubsreisen muss man den Kinderpass mit sich führen.
Auch bei Kindern gibt es die beiden Passformen die man abhängig von den Reiseplänen beantragen kann:
- Personalausweis
- Reisepass
Eine Beantragung läuft unproblematisch ab. Der Pass wird bei den Passämtern der Städte beantragt, die meist zusammen mit den Einwohnermeldeämtern arbeiten. Eine Geburtsurkunde und ein Passbild (Größe 45 x 35 mm) werden benötigt. Zusätzlich verlangt die ausstellende Behörde noch eine Einverständniserklärung beider Eltern bzw. beider Sorgeberechtigter. In den Ausnahmefällen, dass nur eine das Sorgerecht besitzt muss der amtliche Beschluss des Familiengerichtes als Beweis vorgelegt werden.
Die Gebühren sind abhängig von der Stadt bzw. Gemeinde und liegen zwischen 10 und 15 €.
Kinderfreibetrag bei der Lohnsteuerkarte berücksichtigen
Mit dem Baby erhalten Sie auch steuerliche Vergünstigungen durch höhere Freibeträge (Erziehungs- und Betreuungsfreibetrag). Dieser Freibetrag sollte immer bei dem Elternteil eingetragen werden, der das höhere Einkommen hat. Bei geschiedenen Eltern wird er halbiert.
Seit dem 01.01.2014 gibt es die elektronische Lohnsteuerkarte. Die Gemeinde- bzw. die Stadtverwaltung meldet alle melderechtlichen Daten direkt an die Finanzverwaltung.
Diese müssen dem Finanzamt gemeldet werden, damit die (elektronische) Lohnsteuerkarte die Vorteile berücksichtigt. Die Freibeträge wirken sich bei den Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag vermindernd aus.
In der jährlichen Lohnsteuererklärung findet eine Günstigerprüfung statt, ob das Kindergeld oder der Freibetrag besser sind. Das Finanzamt erstattet dann die Differenz zu dem Kindergeld und dem höheren Freibetrag.
Beantragung von Kindergeld
Ab dem Geburtstag haben die Eltern einen Anspruch auf Kindergeld für Ihr Baby. Bei der zuständigen Familienkasse des Wohnortes oder auch online über die Website der Bundesagentur für Arbeit, kann der Antrag heruntergeladen werden. Die für den Antrag erforderliche Geburtsurkunde ist Bestandteil des ersten Satzes der Geburtsurkunden vom Standesamt. Die Antragsbearbeitung liegt bei zwei bis vier Wochen.
Beantragung von Elterngeld
Der Antrag auf Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle der Stadt oder Gemeinde gestellt. Folgende Unterlagen müssen mit eingereicht werden:
- Geburtsurkunde
- Mutterschaftsgeldbescheinigung
- Gehalts- bzw. Einkommensnachweise
- Arbeitgeberbescheinigung über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
In der Summe stehen den Eltern insgesamt 14 Monate Elterngeld zu. Ein Elternteil hat einen Maximalanspruch auf 12 Monate.
Ein Tipp zum Elterngeld ist, dass man die Zahlung halbieren und den Zeitraum verlängern kann. Insbesondere bei Eltern, die nach der Elternzeit keinen Anspruch auf eine kostenlose gesetzliche Familienversicherung haben, lassen sich so die Kosten für eine eigene Krankenversicherung hinauszögern.
Meldung der Geburt beim Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss insbesondere informiert werden, wenn Elterngeld beantragt wird. Normalerweise gibt es auch Sonderurlaub für die Geburt eines Kindes. Als Nachweis dient die Geburtsurkunde.
Wenn das Kind in einer PKV versichert wird, beteiligt sich der Arbeitgeber bis gesetzlichen Maximalbeitrag für den Arbeitgeber. Hierzu müssen die notwendigen Bescheinigungen der PKV vorgelegt werden, damit der Zuschuss in der Gehaltsabrechnung erfasst wird.